Rente nach 45 Jahren soll auslaufen: Diese Übergangsfristen sollen gelten
Sie haben 45 Jahre gearbeitet und Ihre abschlagsfreie Rente fest eingeplant? Genau jetzt wird darüber gestritten, wie schnell die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft werden könnte. Besonders brisant ist die Frage, welche Übergangsfrist gelten soll und welche Jahrgänge betroffen wären. Noch ist nichts beschlossen – aber mehrere Modelle stehen zur Debatte.
Im Video geht es um diese Punkte:
😁Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine Abschaffung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
👌Dabei soll der verfassungsrechtlich notwendige Vertrauensschutz beachtet werden
😒SPD-Rentenpolitikerin Annika Klose spricht sich für eine Übergangsfrist von fünf Jahren aus
😊Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hält ebenfalls einen Zeitraum von etwa fünf Jahren für möglich
😒Unionsfraktionschef Thorsten Frei fordert dagegen eine deutlich kürzere Übergangsfrist
Noch gibt es keinen beschlossenen Stichtag und keine festgelegte Liste betroffener Jahrgänge
Aktuell gilt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte weiter. Wer die erforderlichen 45 Versicherungsjahre und die jeweilige Altersgrenze erreicht, kann sie nach geltendem Recht abschlagsfrei beziehen.
