21. September 2026

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Unter Generalverdacht: Banken überwachen und durchleuchten verstärkt ihre Kunden

 

Vom Kunden zum Überwachungsopfer? Als unbescholtener Bürger kann schon vermehrtes Abheben von Bargeld oder eine Spende an die „falsche“ Partei dazu führen, dass man ins Visier der eigenen Bank gerät. Mit Pech ist man sein Konto los. Hintergrund dieser Überwachung sind „Empfehlungen“ zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, die von der EU per Verordnung durchgesetzt werden.

Der folgende Artikel ist eine Übernahme vom Multipolar-Magazin:

Hamburg / Berlin. (multipolar) Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring kritisiert in einem Bericht die zunehmende Überwachung durch Banken. Selbst langjährige Bestandskunden müssten mittlerweile anhand von detaillierten Fragenkatalogen zu Vermögen, Beschäftigung und Einkommen Auskunft geben. Auch Art und Umfang der Nutzung ihrer Guthaben würden abgefragt. Immer öfter forderten die Banken auch Belege ein, teilweise „sogar für das in einem ganzen Erwerbsleben angesammelte Vermögen“. Überweisungen müssten zunehmend erklärt und gerechtfertigt werden und würden verweigert wenn sie an die „falsche Partei“ oder die „falschen Publizisten“ gehen sollen. Auch das zu häufige oder zu umfangreiche Abheben von Bargeld könne zu Schwierigkeiten führen. Online-Medien, die sich durch eine Vielzahl an Kleinspenden finanzieren, gerieten unter Geldwäscheverdacht und seien infolgedessen „jederzeit“ von Kontokündigungen bedroht.

Häring erläutert in seiner Analyse, dass die verschärfte Überwachung auf die von den G7 1989 gegründete „Arbeitsgruppe für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung“ (FATF) zurückgehe. In dem Gremium berieten Sicherheitsbehörden und Bankenregulierer, „was Banken idealerweise tun sollten“, um das Finanzsystem zu schützen. Daten- oder Verbraucherschützer seien im Gremium nicht vertreten. Die FATF gehe davon aus, dass alle Länder ihre formal unverbindlichen „Empfehlungen“ praktisch umsetzten. Es gebe hierfür regelmäßige Prüfungen und Beurteilungen der einzelnen Länder, erklärt Häring weiter. Länder, die die „Empfehlungen“ nicht umsetzten, riskierten, dass ihre Banken als riskanter eingestuft würden. Sie müssten mit Risikoaufschlägen oder dem Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, rechnen. Das seien „mächtige Druckmittel“. Ein Bericht des britischen Oberhauses und ein Bericht des „Transnational Institutes“ hatten bereits früher die fehlende demokratische Rechenschaftspflicht der FATF kritisiert.

Die Überwachung der Bankkunden realisiere sich über eine EU-Verordnung, erläutert Häring. Eine der FATF-Empfehlungen verlange, dass die Banken per Gesetz zu Maßnahmen der Kundendurchleuchtung gezwungen werden. Die Geldwäscheverordnung der Europäischen Union (EU) von 2024 stelle die „Erfüllung dieser als Empfehlung getarnten Verpflichtung durch eine demokratieferne Organisation von Bürokraten aus dem Sicherheitsbereich“ dar. Die EU-Verordnung lege mittels „Sorgfaltsmaßnahmen“ fest, dass Banken bei Kontoeröffnungen und bei Überweisungen von über 10.000 Euro Zweck der Überweisung und Geschäftstätigkeit oder Beruf der Kunden hinreichend verlässlich kennen müssten. Der EU-Schwellenwert gehe noch über die FATF-Empfehlungen hinaus, die einen Wert von 15.000 Dollar oder Euro vorsehen.

Die Banken müssten zudem laut EU-Verordnung mithilfe von Algorithmen die Zahlungsvorgänge ihrer Klienten überwachen. Transaktionen würden mit dem bisherigen Kundenprofil abgeglichen. Weiche eine Zahlung vom erwarteten Verhalten ab, könne dies eine „hochnotpeinliche Befragung“ oder Kontokündigung zur Folge haben. Komplexe oder ungewöhnlich hohe Transaktionen sowie ungewöhnliche Muster oder Zweifel, dass „der rechtmäßige wirtschaftliche Zweck“ gegeben sei, gälten als Indizien für ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. „Verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen“ führten dann zu einer Intensivierung der Ausforschung der Bankkunden.

Zudem habe die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Januar angekündigt, verstärkt darauf zu achten, dass die Banken dem Risiko der Terrorfinanzierung vorbeugen. Für Bankkunden bedeute dies laut Häring eine „weitere Eskalation der Überwachung und Ausforschung“. Selbst Kleinstbeträge würden zur Gefahr erklärt, wenn es viele davon gebe. Dadurch gerieten „kritische, aber harmlose Medien“ ebenso in die „Schleppnetzfahndung“ wie potentiell deren Spender oder Abonnenten. Das dürfte der Grund sein, so Häring, warum oppositionellen Publizisten und Medienportalen in den letzten Jahren massenhaft die Konten gekündigt worden seien. Die Bafin wollte sich auf Anfrage von Multipolar explizit nicht zu den Vorwürfen Härings äußern.

Häring betont, dass eine „Überweisung, bei der der Algorithmus nicht automatisiert die Unbedenklichkeit feststellen konnte“, genüge, um sich gegenüber der Bank und damit dem Staat entblößen zu müssen. Verweigere der Bankkunde die Auskunft oder sei die Umsetzung der „Sorgfaltsmaßnahmen“ anderweitig unmöglich, müsse die Bank laut EU-Verordnung Transaktionen ablehnen und das Konto kündigen. Der Kündigungsgrund müsse nur der Bankaufsicht mitgeteilt werden, der Kunde dürfe ihn hingegen nicht erfahren. Sicherheitsbehörden könnten somit indirekt über die Banken „Finanzschnüffelei“ betreiben. Häring bezeichnet die zunehmenden Einschränkungen als eine „Form der teilweisen oder weichen Enteignung“. Die Verfügung über das Eigentum gerate „unter Erlaubnisvorbehalt“. Verfassungsmäßige Grundrechte würden verletzt, etwa das Eigentumsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Andrej Hunko vom BSW äußerte gegenüber Multipolar, die G7 seien bekannt für ihre „mangelnde Legitimität und Intransparenz“. Eine demokratische Kontrolle bei der Setzung der FATF-Standards existiere nicht. Transparenz und datenschutzrechtliche Bedenken würden nicht berücksichtigt. Die seit mehreren Jahren zunehmenden Kündigungen der Bankkonten „politisch unliebsamer Personen oder alternativer Medien“ – ohne Angabe von Gründen – seien Teil des Versuchs, den gesellschaftlichen Meinungskorridor einzuschränken. Sie verletzten damit das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, wie es im Grundgesetz oder der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei.

Abhilfe könne ein gesetzlich verankertes „Recht auf ein Basiskonto“ mit „expliziten Antidiskriminierungsklauseln“ schaffen. So sollten auch politisch motivierte Kündigungen für unwirksam erklärt werden können. Zudem plädiert Hunko für eine Begründungspflicht und gegebenenfalls ein Einspruchsverfahren bei Kontokündigungen. Die Oppositionsparteien AfD, FDP und Linke äußerten sich nicht auf eine entsprechende Anfrage von Multipolar.

 

Unter Generalverdacht: Banken überwachen und durchleuchten verstärkt ihre Kunden