Wer als Rentner einen Minijob hat, sollte 2027 genau hinschauen – denn bei Verdienstgrenze, Mindestlohn und der geplanten Pauschsteuer gibt es wichtige Änderungen.
🔹 633 Euro Minijob-Grenze: Ab 2027 steigt die monatliche Verdienstgrenze auf 633 Euro.
🔹 Höherer Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro pro Stunde.
🔹 Pauschsteuer: Geplant ist eine Erhöhung von derzeit 2 auf 5 Prozent. Diese Änderung ist noch nicht endgültig beschlossen.
🔹 Arbeitsvertrag prüfen: Entscheidend kann sein, ob ein Brutto- oder Nettolohn vereinbart wurde und wer laut Vereinbarung die Pauschsteuer übernimmt.
🔹 Rente und Minijob: Bei einer Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Bei anderen Rentenarten und Sozialleistungen können jedoch andere Regeln gelten.
