23. September 2026

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Betriebsrente ist nicht gleich Betriebsrente: So schlägt das Finanzamt zu

 

Sie bekommen eine Betriebsrente und denken, Betriebsrente ist Betriebsrente? Genau das kann steuerlich ein teurer Irrtum sein. Denn je nachdem, ob Ihre Betriebsrente aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer früheren Versorgungszusage stammt, kann die Besteuerung völlig unterschiedlich aussehen.
Entscheidend ist, über welchen Weg die betriebliche Altersvorsorge aufgebaut wurde und ob die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert oder bereits versteuert wurden. Leistungen aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds werden grundsätzlich nach § 22 Nr. 5 EStG besteuert.