Die Produktion des BioNTech-Impfstoffs Comirnaty im Werk Marburg bekommt ein juristisches Nachspiel. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich erklärt, seine Kanzlei habe am 28. September 2026 eine bereits im Mai eingereichte Strafanzeige um einen neuen „Tatkomplex 10“ erweitert. Im Zentrum steht der Verdacht, dass der mRNA-Wirkstoff seit 2021 in Marburg hergestellt worden sei, ohne dass die nach Auffassung der Kanzlei erforderlichen gentechnikrechtlichen Genehmigungen und Sicherheitseinstufungen vorlagen.
Die Vorwürfe sind weitreichend. Sie richten sich nicht nur gegen BioNTech, sondern ausdrücklich auch gegen Verantwortliche des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Wichtig dabei: Es handelt sich um die Rechtsauffassung und den Anfangsverdacht der Kanzlei. Ob tatsächlich Genehmigungen fehlten oder Straftatbestände erfüllt wurden, ist damit nicht festgestellt.
Produktion seit Februar 2021 im Fokus
BioNTech Manufacturing Marburg produziert laut Ulbrich seit Februar 2021 im ehemaligen Novartis-Werk in der Emil-von-Behring-Straße den Wirkstoff für Comirnaty. Der Standort entwickelte sich zu einem der bedeutenden europäischen Produktionsstandorte für den mRNA-Impfstoff.
Ulbrich argumentiert, bei der Produktion würden künstlich veränderte mRNA, Plasmid-DNA als Bestandteil des Herstellungsverfahrens sowie Lipidnanopartikel eingesetzt. Die mRNA werde dabei in LNP verpackt, damit sie nach der Verabreichung in menschliche Zellen gelangen könne.
Genau hier setzt seine juristische Argumentation an: Die Kanzlei vertritt die Auffassung, dass diese Produktionsschritte unter die gentechnikrechtlichen Vorschriften fallen und der Betrieb deshalb einer entsprechenden behördlichen Behandlung als gentechnische Anlage bedurft hätte.
Anwalt: Keine gentechnikrechtliche Genehmigung gefunden
Ulbrich behauptet ausdrücklich nicht, bereits abschließend bewiesen zu haben, dass keine Genehmigung existiert. Er schreibt vielmehr:
„Wir mutmaßen deshalb, weil wir trotz Anfrage keine gentechnischen Produktionsgenehmigungen für Marburg für 2021 gesehen haben und auch keine GMP-Zulassung.“
Nach Darstellung der Kanzlei fehlen Hinweise auf eine gentechnikrechtliche Anzeige, Anmeldung beziehungsweise Genehmigung sowie auf eine entsprechende Sicherheitseinstufung der Impfstoffproduktion.
Besonders brisant: BioNTech soll gegenüber dem Regierungspräsidium Gießen erklärt haben, dass bei der Produktion „keine gentechnisch veränderten Organismen zum Einsatz“ kämen. Diese Einschätzung sei nach Darstellung Ulbrichs übernommen worden. Das für Gentechnik zuständige Dezernat sei deshalb nicht in entsprechender Weise einbezogen worden.
Ob diese rechtliche Bewertung zutrifft, ist genau einer der zentralen Streitpunkte.
Rest-DNA und das SV40-Element
Als weiteren Baustein seiner Argumentation führt Ulbrich Rest-DNA in den Impfstoffen an. Er verweist auf eine EMA-Nachreichung vom Februar 2024 mit Daten zu 236 Chargen aus den Produktionsstandorten Andover, Grange Castle und Marburg.
Dabei sei Rest-DNA nachgewiesen worden. Außerdem verweist Ulbrich auf das sogenannte SV40-Element beziehungsweise entsprechende Sequenzbestandteile.
Die Kanzlei beruft sich zusätzlich auf Untersuchungen von Prof. Ulrike Kämmerer und Kollegen aus dem Dezember 2024. Nach ihrer Interpretation sollen darin höhere Mengen an Rest-DNA festgestellt worden sein, als nach den einschlägigen Grenzwerten zulässig seien.
Auch hier ist eine saubere Trennung wichtig: Dass bei der plasmidbasierten Herstellung von mRNA Rest-DNA auftreten kann und dafür Grenzwerte beziehungsweise Qualitätsanforderungen bestehen, ist etwas anderes als der Nachweis, dass ein bestimmtes Produkt deshalb rechtlich als gentechnisch veränderter Organismus einzustufen ist. Letzteres ist Teil der juristischen Argumentation Ulbrichs.
Schwere Vorwürfe gegen das Paul-Ehrlich-Institut
Noch weitreichender sind die Vorwürfe gegen das PEI.
Ulbrich argumentiert, das Institut habe die Herstellungsprozesse und die Zusammensetzung des Produkts gekannt und sei in die staatliche Überwachung der Impfstoffproduktion eingebunden gewesen. Nach Auffassung seiner Kanzlei hätten Verantwortliche deshalb erkennen müssen, dass eine gentechnikrechtliche Prüfung erforderlich gewesen sei.
Ulbrich spricht ausdrücklich nicht lediglich von einem möglichen „Aufsichtsversagen“, sondern erhebt den Verdacht einer „Mittäterschaft im Amt“.
Die Kanzlei bringt in diesem Zusammenhang sogar § 340 StGB – Körperverletzung im Amt – ins Spiel und sieht damit neben BioNTech möglicherweise auch den Bund als haftungsrelevanten Akteur.
Das sind außerordentlich schwere Vorwürfe. Ob Staatsanwaltschaft oder Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen, ist bislang offen.
Warum die Kanzlei gerade jetzt handelt
Für die Erweiterung der Strafanzeige nennt Ulbrich drei konkrete Gründe.
Erstens die erwähnten EMA-Unterlagen zu 236 Chargen. Zweitens wissenschaftliche Untersuchungen zur Rest-DNA. Und drittens die angekündigte Schließung des BioNTech-Standorts Marburg Anfang 2028.
Die Kanzlei befürchtet, dass für mögliche Verfahren wichtige Unterlagen und Rückstellmuster mit der Schließung schwerer zugänglich werden könnten. Genannt werden unter anderem Chargenprotokolle, Anlagen- und Raumbücher sowie Unterlagen zu Lüftung, Abwasser und Abfall.
Ulbrich fordert deshalb eine staatsanwaltschaftliche Sicherung möglicher Beweismittel.
Bedeutung für mögliche Impfgeschädigte
Die Kanzlei vertritt nach eigenen Angaben Mandanten, denen Chargen aus dieser Produktion verabreicht worden seien. Sollte sich ihre Rechtsauffassung bestätigen, könnte dies nach Ulbrichs Einschätzung auch Auswirkungen auf laufende zivilrechtliche Verfahren gegen BioNTech haben.
Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Produkte ordnungsgemäß hergestellt und in Verkehr gebracht wurden und welche staatlichen Stellen gegebenenfalls Verantwortung trugen.
Ulbrich argumentiert außerdem, fehlende Dokumentationen oder verletzte Melde- und Aufzeichnungspflichten könnten in Zivilverfahren eine wichtige Rolle bei der Beweisführung spielen.
Jetzt liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft
Die ursprüngliche Strafanzeige stammt laut Ulbrich vom 20. Mai 2026. Die Erweiterung um den neuen Tatkomplex wurde nun der Staatsanwaltschaft Darmstadt beziehungsweise der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen übermittelt.
Damit steht zunächst nicht fest, dass tatsächlich ohne erforderliche Genehmigung produziert wurde. Die entscheidende Frage lautet vielmehr, ob die von Ulbrich vertretene gentechnikrechtliche Einordnung der mRNA-Produktion Bestand hat – und ob die zuständigen Behörden die erforderlichen Genehmigungen tatsächlich erteilt beziehungsweise überhaupt verlangt haben.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre die Angelegenheit erheblich: Dann ginge es nicht mehr nur um einzelne Impfstoffchargen oder mögliche Nebenwirkungen, sondern um die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage einer der wichtigsten europäischen mRNA-Produktionsstandorte während der Corona-Pandemie überhaupt betrieben wurde.

