45 Jahre gearbeitet – und mit 65 trotzdem Abschläge zahlen? Nach dem frühen ersten BMAS-Entwurf könnte genau das für bestimmte Jahrgänge Realität werden. Beschlossen ist diese Änderung bislang nicht.
Im Video erklärt Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel, was sich ändern soll.
😍Die Jahrgänge 1964 bis 1966 sollen beim bisherigen Rentenzugang grundsätzlich geschützt bleiben.
😎Für 1967 bis 1971 könnte besonderer Vertrauensschutz entscheidend werden, insbesondere durch rechtzeitig verbindlich vereinbarte Altersteilzeit.
😒Ab Jahrgang 1972 soll die bisherige 45-Jahre-Rente grundsätzlich entfallen.
👌Geplant ist außerdem die neue „Altersrente bei langjähriger Beitragszahlung und verminderter Berufsfähigkeit“ nach § 39 SGB VI ab 2032. Welche Voraussetzungen dafür vorgesehen sind und weshalb sie sich von der heutigen Erwerbsminderungsrente unterscheidet, erfahren Sie im Video.
