Allein bei zwei Pflegeleistungen können bis zu 7.719 Euro zusammenkommen. Dazu können Wohngeld, Krankenversicherungszuschuss, Grundsicherung und weitere Leistungen kommen.
Hier sind die acht Zuschüsse und Leistungen ohne Umwege.
✅ Wohngeld – Zuschuss zur Miete bei kleiner oder mittlerer Rente
✅ Lastenzuschuss – Wohngeld für selbst genutztes Wohneigentum
✅ KV-Zuschuss – Zuschuss zur Krankenversicherung bei freiwillig gesetzlich oder privat versicherten Rentnern
✅ Pflege – bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
✅ Wohnungsumbau – bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
✅ Grundsicherung im Alter – wenn Rente und anderes Einkommen für den Lebensunterhalt nicht reichen
✅ Grundrentenzuschlag – automatische Prüfung, Rentenkonto trotzdem kontrollieren
✅ Zuzahlungsbefreiung – Belastungsgrenze bei Medikamenten, Krankenhaus und Hilfsmitteln prüfen
Nicht jeder Rentner bekommt alle acht Leistungen. Aber wer seine Ansprüche nicht prüft, kann Geld liegen lassen.
