16. Oktober 2026

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NEUES Urteil: DAS müssen Mieter so NICHT (mehr) zahlen!

 

Die Nebenkostenabrechnung kommt, unten steht eine Nachzahlung, und man überweist sie einfach. Dabei steckt in sehr vielen Abrechnungen ein Posten, den Mieter in dieser Form gar nicht schlucken müssen. Im Netz kursieren dazu gerade reichlich Halbwahrheiten, und wer die Fakten kennt, holt sich schnell zwei- bis dreistellige Beträge zurück.
Im Mittelpunkt steht die Zeile „Allgemeinstrom“, manchmal auch „Hausstrom“ oder „Strom allgemein“. Anders als oft behauptet gibt es dazu kein neues Gesetz, die Betriebskostenverordnung wurde zuletzt im Oktober 2023 geändert, und dabei ging es nicht um Strom. Sehr wohl gibt es aber mehrere Urteile: Das Amtsgericht Hamburg erklärte die Position „Hausstrom“ 2022 für unwirksam, das Landgericht Hamburg sah es 2024 genauso, und 2026 ging eine Entscheidung des Amtsgerichts Pankow in dieselbe Richtung. Der Grund:

Die Betriebskostenverordnung kennt den Begriff „Allgemeinstrom“ gar nicht, umlagefähig ist nach § 2 Nummer 11 nur der Strom für die Beleuchtung über den Gemeinschaftszähler.
Das Video richtet sich an alle Mieter mit einer jährlichen Nebenkostenabrechnung. Wichtig zur ehrlichen Einordnung: Amtsgerichte sind die unterste Instanz, ihre Urteile binden weder andere Gerichte noch andere Vermieter, und der Bundesgerichtshof hat genau diese Frage bisher nicht entschieden. Trotzdem lohnt das Nachhaken. Betriebsstrom der Heizung, Haushaltsstrom einzelner Wohnungen und Strom für Reparaturen gehören nicht in diese Position. Wer den Posten findet, sollte Belegeinsicht verlangen, die Zwölf-Monats-Frist für Einwendungen beachten und niemals eigenmächtig die Miete kürzen.

Das lernst du im Video:
Verstehen, warum der Sammelposten „Allgemeinstrom“ rechtlich angreifbar ist
Einordnen, warum es dazu kein neues Gesetz, aber mehrere Urteile gibt
Erkennen, welcher Strom nach der Betriebskostenverordnung überhaupt umlagefähig ist
Unterscheiden, welche Kosten in dieser Position nichts zu suchen haben
Nutzen, wie die Belegeinsicht beim Vermieter funktioniert
Prüfen, wann eine Abweichung zum Vorjahr verdächtig wird
Beachten, warum die Zwölf-Monats-Frist für Einwendungen entscheidend ist
Vermeiden, durch eigenmächtiges Kürzen der Miete in die Falle zu tappen
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NEUES Urteil: DAS müssen Mieter so NICHT (mehr) zahlen!