Alle Minijobber und Rentner aufgepasst! Ab 2028 wird es beim Minijob teurer. Erstmals soll ein Pflegeversicherungsbeitrag auf Minijobs fällig werden. Bei gewerblichen Minijobs sind 3,6 Prozent, bei Minijobs in Privathaushalten 1,5 Prozent vorgesehen.
Die wichtigste Nachricht für Rentner und Minijobber: Zahlen soll grundsätzlich der Arbeitgeber. Der neue Beitrag soll nicht einfach vom Minijobverdienst abgezogen werden. Auch die gesetzliche Altersrente wird deshalb nicht um 3,6 Prozent gekürzt.
Im Video erfahren Sie, was ab 1. Januar 2028 geplant ist, wer den neuen Pflegebeitrag zahlen soll und welche Besonderheit für Minijobs im Privathaushalt gilt.
Noch handelt es sich um den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.
