16. Oktober 2026

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Mutter Pflegefall: Sohn darf geschenkte 140.000 € behalten!

 

140.000 Euro geschenkt – und sechs Jahre später wird die Mutter zum Pflegefall. Muss der Sohn jetzt das Geld zurückzahlen? Das OLG Nürnberg sagt: Nein! Doch warum durfte er die Schenkung behalten?

In diesem Video erfahren Sie, was hinter dem überraschenden Urteil steckt.

✅ Die Mutter schenkte ihrem Sohn 140.000 Euro.

✅ Sechs Jahre später kam sie ins Pflegeheim und ihr fehlten 942,33 Euro monatlich.

✅ Die Mutter verlangte deshalb Geld von ihrem Sohn zurück.

✅ Das OLG Nürnberg erkannte eine weitgehende Entreicherung des Sohnes an.

✅ Nur noch 14.100 Euro galten als vorhandener wirtschaftlicher Wert.

✅ Wegen seiner Unterhaltspflichten gegenüber drei minderjährigen Kindern musste der Sohn zunächst auch diesen Betrag nicht herausgeben.

Wichtig ist: Sechs Jahre sind keine allgemeine Schutzfrist für Schenkungen. Die Entscheidung hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.