140.000 Euro geschenkt – und sechs Jahre später wird die Mutter zum Pflegefall. Muss der Sohn jetzt das Geld zurückzahlen? Das OLG Nürnberg sagt: Nein! Doch warum durfte er die Schenkung behalten?
In diesem Video erfahren Sie, was hinter dem überraschenden Urteil steckt.
✅ Die Mutter schenkte ihrem Sohn 140.000 Euro.
✅ Sechs Jahre später kam sie ins Pflegeheim und ihr fehlten 942,33 Euro monatlich.
✅ Die Mutter verlangte deshalb Geld von ihrem Sohn zurück.
✅ Das OLG Nürnberg erkannte eine weitgehende Entreicherung des Sohnes an.
✅ Nur noch 14.100 Euro galten als vorhandener wirtschaftlicher Wert.
✅ Wegen seiner Unterhaltspflichten gegenüber drei minderjährigen Kindern musste der Sohn zunächst auch diesen Betrag nicht herausgeben.
Wichtig ist: Sechs Jahre sind keine allgemeine Schutzfrist für Schenkungen. Die Entscheidung hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
