Im Oktober 2026 bewegt sich einiges – und bei einem Thema läuft gerade eine Uhr, die jeden Monat teurer wird, wenn man nichts unternimmt. Wer jetzt aufmerksam ist, spart bares Geld beim Finanzamt, regelt wichtige Vorsorge und behält neue Verbraucherregeln im Blick.
Im Mittelpunkt steht die abgelaufene Steuerfrist: Für Pflichtabgeber, die ihre Erklärung 2025 noch nicht eingereicht haben, läuft seit dem 31. Juli der Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent pro Monat, mindestens 25 Euro – im Oktober sind so schnell 75 bis 100 Euro zusammengekommen. Eine formlose Fristverlängerung mit Steuernummer, Grund und Terminvorschlag lässt sich aber jederzeit beantragen. Daneben wird der Staat ab dem 1. Oktober digitaler, etwa bei Notarterminen per Video und beim digitalen Führungszeugnis, und das Zentrale Vorsorgeregister erlaubt künftig, den Inhalt von Vollmacht und Patientenverfügung direkt zu hinterlegen.
Das Video richtet sich an Steuerzahler, Handwerker, Auszubildende, Verbraucher und alle, die ihre Vorsorge regeln wollen. Besonders relevant: Im Handwerk sind die Branchenmindestlöhne gestiegen, etwa auf 16,60 Euro bei Dachdeckern und 18,40 Euro in der Glas- und Fassadenreinigung. Ab dem 10. Oktober greift ein EU-weites PFAS-Verbot in Funktionskleidung, Lebensmittelverpackungen und Kosmetika, und in der Nacht zum 25. Oktober werden die Uhren auf Winterzeit zurückgestellt.
Das lernst du im Video:
Vermeiden, dass der Verspätungszuschlag bei der Steuererklärung 2025 weiter anwächst
Beantragen, wie eine formlose Fristverlängerung beim Finanzamt funktioniert
Nutzen, welche Behördengänge ab Oktober digital per Video oder BundID laufen
Regeln, warum sich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung jetzt im Register hinterlegen lassen
Prüfen, welche Branchenmindestlöhne im Handwerk gestiegen sind
Erkennen, welche Alltagsprodukte vom neuen PFAS-Verbot betroffen sind
Beachten, was beim Abverkauf bereits vorhandener Ware weiterhin gilt
Mitnehmen, wann die Uhren auf Winterzeit umgestellt werden
