16. September 2026

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Flock auch bei uns – nur unter anderen Namen: Warum die Überwachungsdebatte aus den USA längst im DACH-Raum geführt werden müsste

 

In den USA ist um Flock Safety inzwischen eine heftige Debatte entbrannt. Die unscheinbaren Kameras am Straßenrand lesen automatisch Kennzeichen, erfassen Fahrzeuge und machen deren Bewegungen durchsuchbar. Was als Werkzeug gegen Autodiebstahl und Kriminalität verkauft wurde, entwickelte sich zu einem riesigen Überwachungsnetz.

Mehr als 120.000 Flock-Kameras sollen inzwischen in den USA installiert sein. Die Washington Post dokumentierte Fälle, in denen Polizeibeamte Kennzeichensysteme missbrauchten, um ehemalige Partnerinnen oder andere Personen aus privaten Gründen zu verfolgen. Mindestens 69 Polizeibedienstete wurden laut der Zeitung inzwischen des Missbrauchs von Flock oder vergleichbaren Kennzeichensystemen beschuldigt, angeklagt oder überführt.

WIRED zeigte kürzlich, welche Dimension die Vernetzung erreicht hat: Allein Alpharetta im Bundesstaat Georgia teilte seine Flock-Daten mit mehr als 2.000 Organisationen und erhielt seinerseits Zugriff auf Daten von mehr als 1.300 Stellen.

Der Widerstand wächst. Mehr als 50 amerikanische Städte und Bezirke haben solche Kameras 2026 bereits abgeschaltet oder Verträge beendet. Los Angeles setzte die Nutzung von Flock wegen Datenschutz- und Weitergabebedenken aus. Dallas will 321 seiner mehr als 600 Geräte deaktivieren.

Die Frage, die sich Deutschland, Österreich und die Schweiz stellen sollten, lautet deshalb: Warum diskutieren wir das eigentlich als amerikanisches Problem?

Denn Flock heißt bei uns vielleicht nicht Flock. Die Grundtechnologie der automatisierten Kennzeichenerfassung ist im DACH-Raum längst angekommen.

Die Schweiz hat bereits mehr als 400 solcher Augen

Besonders deutlich wird das in der Schweiz. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit verfügt nach einer aktuellen juristischen Analyse über mehr als 400 Kameras zur automatischen Kontrollschilderkennung. Das sogenannte AFV-System – „Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung“ – dient unter anderem dazu, gesuchte Fahrzeuge und Personen aufzuspüren und Gefahren im grenzüberschreitenden Verkehr frühzeitig zu erkennen.

Auch die Kantone setzen solche Systeme ein. Bern führte seine automatisierte Fahrzeugfahndung 2024 ein. Dabei werden an verschiedenen Straßen die Nummernschilder vorbeifahrender Autos automatisch erfasst und mit Datenbanken abgeglichen. Im August 2026 musste Bern das System nach einem Urteil des Bundesgerichts vorläufig abschalten. Der entscheidende Streitpunkt: Das Gesetz hätte ermöglicht, Daten von Autofahrern, bei denen überhaupt kein Fahndungstreffer vorliegt, bis zu 60 Tage zu speichern. Das Bundesgericht verlangte, dass diese Daten sofort gelöscht werden.

Das ist bemerkenswert: Die zentrale Frage, die Amerika gerade wegen Flock beschäftigt – was geschieht mit den Daten völlig unverdächtiger Bürger? – beschäftigt längst auch Schweizer Gerichte.

Und die Technik wird weiter ausgebaut. Graubünden hat 2026 beispielsweise seine gesetzlichen Grundlagen zur automatisierten Fahrzeugfahndung angepasst.

Deutschland: Kennzeichen, Ort, Zeit und Fahrtrichtung

Auch Deutschland besitzt die entsprechenden Systeme.

Nach dem seit April 2026 geltenden bayerischen Polizeiaufgabengesetz dürfen automatisierte Kennzeichenerkennungssysteme Kennzeichen sowie Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfassen. (Gesetze Bayern)

Die Bundespolizei besitzt ebenfalls eine gesetzliche Grundlage für automatische Kennzeichenerfassung. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zum amerikanischen Flock-Modell: Die Maßnahme ist gesetzlich an bestimmte Voraussetzungen gebunden, und bei einem Nichttreffer müssen die Daten laut Bundespolizeigesetz „sofort und spurenlos“ gelöscht werden.

Dass diese Unterscheidung keineswegs nebensächlich ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits klargemacht. Es bezeichnet die automatische Kennzeichenkontrolle als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – und zwar grundsätzlich auch bei Menschen, deren Kennzeichen keinen Treffer ergibt.

Österreich kann sogar Fahrzeugtyp, Marke und Farbe erfassen

Noch deutlicher ist die österreichische Rechtsgrundlage.

Nach § 54 des Sicherheitspolizeigesetzes dürfen Sicherheitsbehörden verdeckt technische Systeme einsetzen, die nicht nur Kennzeichen erfassen, sondern ausdrücklich auch „Type, Marke und Farbe des Fahrzeuges“. Anschließend kann ein automatischer Abgleich mit nationalen und internationalen Fahndungssystemen erfolgen.

Das klingt plötzlich erstaunlich ähnlich zu dem Prinzip, über das Amerika bei Flock diskutiert.

Natürlich gibt es einen entscheidenden Unterschied: Daraus folgt nicht, dass Deutschland, Österreich oder die Schweiz über ein Flock-Netzwerk amerikanischer Dimension verfügen. Die europäischen Systeme unterliegen anderen gesetzlichen Schranken, Löschfristen und Datenschutzregeln.

Aber genau deshalb wäre jetzt der Zeitpunkt, die Debatte zu führen – bevor aus einzelnen Kameras ein vernetztes System wird.

Whitney Webb: „Es ist nur ein Kennzeichenleser“

Die investigative Journalistin Whitney Webb bringt in einem aktuellen Interview das Problem auf einen einfachen Punkt.

Technologien würden zunächst als harmlose Einzelprodukte präsentiert: Es ist doch nur ein Kennzeichenleser. Es ist doch nur eine intelligente Straßenlaterne.

Ihre Sorge beginnt dort, wo solche Sensoren, private Technologieunternehmen, staatliche Datenbanken und KI miteinander verbunden werden.

Webb warnt vor einem Übergang zu einem „prädiktiven Paradigma“: Systeme sollen nicht mehr nur rekonstruieren, was ein Mensch getan hat, sondern berechnen, was jemand möglicherweise tun könnte. Die Grenze zwischen Aufklärung und Prävention verschiebt sich damit fundamental.

Ihr düsterstes Szenario lautet: Wenn Algorithmen aus Aufenthaltsorten, Kontakten und Verhaltensmustern Risiken ableiten, kann irgendwann bereits die Nähe zu einem sogenannten „Hotspot“ oder zu einer verdächtigen Person ausreichen, um selbst als Risiko eingestuft zu werden.

Das ist zunächst Webbs Interpretation und keine Beschreibung dessen, was heutige DACH-Kennzeichensysteme bereits tun. Aber die technische Entwicklung macht die Frage legitim. Denn der nächste Schritt besteht nicht zwangsläufig darin, noch mehr Kameras aufzustellen. Er besteht darin, die vorhandenen Daten miteinander zu verbinden.

Vom Straßenrand in den Weltraum

An diesem Punkt zieht Webb eine Verbindung zu Palantir und dem Satellitenunternehmen Satellogic. Und hier lässt sich ein wichtiger Teil ihrer Aussagen tatsächlich anhand der Unternehmen selbst überprüfen.

Satellogic vereinbarte bereits 2022 eine fünfjährige strategische Partnerschaft mit Palantir. Palantirs Regierungskunden erhielten dadurch Zugang zu Satellogics Plattform; gleichzeitig wurden Palantirs MetaConstellation- und Edge-AI-Technologien integriert. Satellogic bestätigte außerdem Tests von Palantirs Edge AI direkt an Bord seiner Satelliten.

Am 1. April 2022 brachte eine SpaceX-Falcon-9 im Rahmen der Transporter-4-Mission fünf weitere Satellogic-Satelliten ins All. Satellogic beschrieb zudem ausdrücklich Pläne für Edge Computing direkt im Orbit und Technologien zur Geolokalisierung von Geräten anhand ihrer Funksignale.

Webbs drastischer Vergleich lautet deshalb sinngemäß: Was Flock auf der Straße ist, entsteht mit solchen Systemen im größeren Maßstab aus dem Weltraum.

Technisch sind das unterschiedliche Systeme und man sollte sie nicht gleichsetzen. Der gemeinsame Nenner ist jedoch entscheidend: Sensoren erzeugen Daten, Software identifiziert Muster, KI wertet sie aus und Plattformen können Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammenführen.

Die eigentliche Gefahr ist nicht die Kamera

Genau hier greift die übliche Datenschutzdebatte zu kurz. Eine einzelne Kamera weiß wenig. Hundert Kameras wissen mehr. Tausende miteinander vernetzte Kameras können Bewegungsmuster erzeugen.

Verknüpft man diese Informationen anschließend mit anderen staatlichen oder privaten Datenbeständen und lässt Algorithmen Beziehungen und Auffälligkeiten berechnen, entsteht etwas qualitativ Neues: eine Infrastruktur, die das Verhalten großer Teile einer Bevölkerung rekonstruierbar machen kann.

Die amerikanische Erfahrung mit Flock sollte deshalb für Europa keine exotische Nachricht aus Übersee sein, sondern eine Warnung. Denn sie zeigt auch etwas anderes: Missbrauch muss nicht erst von einer autoritären Regierung angeordnet werden. Es genügt unter Umständen ein einzelner Beamter mit zu weitreichenden Zugriffsrechten. Genau solche Fälle hat die Washington Post dokumentiert.

Heute schreiben Gesetze in Deutschland und der Schweiz beispielsweise noch vor, dass viele Nichttreffer unverzüglich gelöscht werden müssen. Das ist ein bedeutender Schutz.

Wer garantiert, dass aus den heute getrennten Kameras, Datenbanken, Fahndungssystemen, KI-Plattformen und Satellitendaten morgen nicht genau jene Infrastruktur entsteht, vor der die Amerikaner inzwischen warnen?

Die USA führen diese Diskussion erst, nachdem Flock bereits mehr als hunderttausend Kameras installiert hat.

Der DACH-Raum hätte noch die Gelegenheit, sie vorher zu führen.

 

Flock auch bei uns – nur unter anderen Namen: Warum die Überwachungsdebatte aus den USA längst im DACH-Raum geführt werden müsste