150.000 Euro Abfindung – und 13.804 Euro weniger Einkommensteuer? Genau das zeigt meine Modellrechnung. Doch Vorsicht: Die Fünftelregelung nach § 34 EStG greift nicht automatisch. Gerade nach einer Altersteilzeit kann eine falsche Gestaltung richtig viel Geld kosten.
Darum geht es im Video:
😊Wann eine Abfindung nach § 34 EStG steuerbegünstigt sein kann
😊Warum die Bezeichnung „Abfindung“ allein nicht ausreicht
👌Wie aus 60.264 € Steuer rechnerisch 46.460 € werden
😊Warum eine Auszahlung über zwei Kalenderjahre problematisch sein kann
😒Warum eine echte Abfindung normalerweise keine zusätzlichen Rentenpunkte bringt
