23. September 2026

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Schwerbehindertenrente: Späterer Rentenstart geplant!

 

⚠️Achtung, wenn Sie schwerbehindert sind und mit 62 oder spätestens mit 65 in Rente gehen wollen. Denn genau diese Altersgrenzen könnten sich künftig verschieben. Besonders wichtig könnte dabei der Jahrgang 1970 werden. Noch handelt es sich um einen frühen Arbeitsstand und nicht um geltendes Recht.

🔴 Das soll sich ändern:
➡️ Die Schwerbehindertenrente soll künftig an die jeweilige Regelaltersgrenze gekoppelt werden.
➡️ Abschlagsfrei soll sie weiterhin zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich sein.
➡️ Mit Abschlägen soll der Rentenstart fünf Jahre vorher möglich bleiben.
➡️ Bis Jahrgang 1969 sollen grundsätzlich die bisherigen Altersgrenzen von 62 und 65 Jahren gelten.
➡️ Ab Jahrgang 1970 könnte sich der Rentenbeginn verschieben, wenn die Regelaltersgrenze steigt.
➡️ Bereits vereinbarte Altersteilzeit könnte unter bestimmten Voraussetzungen Vertrauensschutz bringen.