Eine Trennung stellt vieles auf den Kopf – und ehrlich gesagt sind Steuern in dieser Zeit das Letzte, woran man denken möchte. Aber genau das kann teuer werden. Gerade im Jahr der Trennung gelten besondere Regeln, und wer sie kennt, vermeidet Fehler und spart am Ende sogar richtig Geld.
Im Zentrum steht das Trennungsjahr. Steuerlich entscheidet nicht, wann die Scheidung rechtskräftig wird, sondern das Jahr der dauerhaften Trennung. Wer sich 2026 trennt, darf für dieses Jahr unter bestimmten Voraussetzungen noch gemeinsam veranlagt werden und vom Ehegattensplitting profitieren – besonders lohnend bei ungleichen Einkommen. Ab 2027 ist das nach dauerhafter Trennung grundsätzlich nicht mehr möglich. Wichtig: Die Zusammenveranlagung ist nicht automatisch die beste Wahl, je nach Situation kann auch die Einzelveranlagung günstiger sein.
Das Video richtet sich an alle, die sich getrennt haben oder trennen – besonders an Alleinerziehende und an alle, die Unterhalt zahlen oder erhalten. Für Alleinerziehende gibt es 2026 einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro für das erste Kind plus 240 Euro je weiterem Kind. Beim Ehegattenunterhalt stehen zwei Wege offen: das Realsplitting mit bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben, das die Zustimmung des Empfängers über die Anlage U erfordert, oder der Abzug als außergewöhnliche Belastung bis 12.348 Euro. Beide setzen seit 2025 eine Überweisung voraus – Barzahlung zählt nicht mehr.
Das lernst du im Video:
Verstehen, warum das Trennungsjahr über den Splittingvorteil entscheidet
Prüfen, wann sich Zusammenveranlagung und wann Einzelveranlagung lohnt
Einordnen, welche Steuerklasse nach der Trennung gilt
Nutzen, wie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende die Steuerlast senkt
Beachten, welche Voraussetzungen den Anspruch als alleinerziehend kippen können
Unterscheiden, wie Realsplitting und außergewöhnliche Belastung beim Unterhalt funktionieren
Erkennen, warum Kindesunterhalt steuerlich ganz anders behandelt wird
Mitnehmen, warum sich Scheidungskosten in den meisten Fällen nicht absetzen lassen
