Tausende Österreicher verkaufen gebrauchte Autoteile über willhaben. Mit der neuen EU-Verordnung 2026/1738 wird das bald illegal. Was die EU‑Kommission uns als Kreislaufwirtschaft verkauft, wird die Reparaturkosten für Gebrauchtwagen in die Höhe treiben und die Verfügungsfreiheit der PKW‑Eigentümer massiv einschränken.
Ein Kommentar von Chris Veber
Sie kennen einen Mechaniker, der Ihnen günstig ein gebrauchtes Ersatzteil verkauft? Oder sie haben selbst ein Fahrzeug zum Ausschlachten in der Garage und verkaufen die Teile über willhaben, wie tausende andere Österreicher? Das alles wird nach dem Wunsch der EU bald illegal. Die EU‑Verordnung 2026/1738 über „Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen“, die am 8. Juli 2026 verabschiedet wurde, ersetzt ab dem 1. September 2028 die bisherigen Altfahrzeug-Richtlinien. Offiziell soll sie die Wiederverwendung von Teilen fördern und die illegale Demontage verhindern. In der Praxis zwingt sie private PKW‑Eigentümer und kleine KFZ‑Betriebe in ein streng reguliertes System, das günstige Reparaturlösungen aus dem Markt drängen wird.
Wer ein Fahrzeug in Einzelteile zerlegt oder zur Wiederverwendung seiner Teile demontiert, macht daraus laut Anhang I Teil A Buchstabe a der Verordnung automatisch ein Altfahrzeug. Das gilt unabhängig davon, ob das Auto noch fahrbereit wäre oder nur noch als Spenderfahrzeug dienen sollte. Artikel 24 verpflichtet den Eigentümer dann, das Fahrzeug unverzüglich (!) einer zugelassenen Behandlungsanlage oder Sammelstelle zu übergeben. Das ist das Ende der Möglichkeit, einen Gebrauchtwagen privat zu verwerten. Wer das trotzdem tut, riskiert Ärger mit den Behörden. Auch Fahrzeuge, die von einer Versicherung als technischer Totalschaden eingestuft wurden oder deren Reparatur am Papier unwirtschaftlich ist, fallen unter die Altfahrzeug-Definition, dürfen nicht mehr frei als Gebrauchtwagen verkauft werden, sondern müssen unverzüglich einer „zugelassenen Behandlungsanlage“ übergeben werden.
Laut EU‑Kommission ist die Verordnung ein Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum „Green Deal“. In der Praxis erschwert und verteuert die EU die Reparatur von Gebrauchtwagen und deren Weiterverkauf. Das fördert nicht die Kreislaufwirtschaft, sondern zwingt mehr Menschen zum Kauf eines Neuwagens – wenn sie ihn sich leisten können. Die Verordnung bewirkt also genau das Gegenteil dessen, was sie vorgibt zu fördern. Ein von EU‑Gesetzen und Verordnungen leidlich bekanntes Muster.
In Österreich wird das viele Menschen treffen, die auf günstige Reparaturen angewiesen sind. Freie Werkstätten und private Händler verlieren einen wichtigen Versorgungskanal. Aber wenigstens erzeugt die Regulierung zusätzliche Bürokratie und sichert damit die Arbeitsplätze von weiteren steuerfinanzierten Staatsangestellten. Und sie gibt einen Einblick, wie die EU-Führung die Freiheit der Bürger einschätzt, mit ihrem Eigentum so umzugehen, wie sie es für wirtschaftlich sinnvoll halten. Für verzichtbar nämlich. In der EU gilt ausschließlich das Recht der EU-Kommission, sich in die Lebensbereiche aller Bürger einzumischen und ihnen das Leben zu erschweren.
Hier ein sachdienlicher Hinweis an den geneigten Leser und die geneigte Leserin: Wussten Sie, dass es zum freien Wirtschaften nur den EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) bräuchte? Die immer übergriffigere EU ist ebenso verzichtbar wie für die Zukunft von Wirtschaft und Freiheit schädlich. Weg mit ihr. Afuera!
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